{"id":159,"date":"2021-08-02T10:00:43","date_gmt":"2021-08-02T10:00:43","guid":{"rendered":"https:\/\/p-ef2bbw.project.space\/leipzig\/?page_id=159"},"modified":"2026-03-02T13:31:48","modified_gmt":"2026-03-02T13:31:48","slug":"terms-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vagabondclub.com\/leipzig\/terms-conditions\/","title":{"rendered":"Terms &#038; Conditions"},"content":{"rendered":"    <div class=\" banner-hotel-container \">\n    <section\n    class=\"row container banner-hotel-block banner-block  flex justify-center items-center flex-col theme--image\"\n    id=\"block_21318a5663377245308094e4ed6b3d40\"\n        >\n                    <div class=\"block-bg-img bg-grey no-overlay\">\n                <img loading=\"lazy\" decoding=\"async\"\n            src=\"https:\/\/vagabondclub.com\/leipzig\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2021\/10\/Room_6_Footer.jpg\"\n    \n    \n    onerror=\"this.onerror=null; this.src='data:image\/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAMLCwgAAACH5BAAAAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw=='; this.srcset='data:image\/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAMLCwgAAACH5BAAAAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw=='\"\n    alt=\"Room_6_Footer\"\n    width=\"1920\"\n    height=\"1080\"\n    class=\"\n        object-fit        img-gray    \"\n\n        \n            srcset=\"https:\/\/vagabondclub.com\/leipzig\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2021\/10\/Room_6_Footer-188x106.jpg 188w, https:\/\/vagabondclub.com\/leipzig\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2021\/10\/Room_6_Footer-375x211.jpg 375w, https:\/\/vagabondclub.com\/leipzig\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2021\/10\/Room_6_Footer-500x281.jpg 500w, https:\/\/vagabondclub.com\/leipzig\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2021\/10\/Room_6_Footer-640x360.jpg 640w, https:\/\/vagabondclub.com\/leipzig\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2021\/10\/Room_6_Footer-800x450.jpg 800w, https:\/\/vagabondclub.com\/leipzig\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2021\/10\/Room_6_Footer-1024x576.jpg 1024w, https:\/\/vagabondclub.com\/leipzig\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2021\/10\/Room_6_Footer-1367x769.jpg 1367w, https:\/\/vagabondclub.com\/leipzig\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2021\/10\/Room_6_Footer.jpg 1920w, https:\/\/vagabondclub.com\/leipzig\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2021\/10\/Room_6_Footer.jpg 2200w\"\n    \n    sizes=\"auto, (max-width: 48em) 100vw, (max-width: 64em) 100vw, (min-width: 64em) 100vw\">\n            <\/div>\n                        <div class=\"banner-content-block theme--default\">\n                                        <p class=\"mb-2 overline color-accent\">\n                    Vagabond Club                <\/p>\n                                        <h1 class=\"mb-8 h-title\">Terms &amp; Bedingungen                                    <\/h1>\n                                        <div class=\"buttons centered no-margin\">\n                                                                        <a class=\"button  primary\" href=\"#contact-form\" >\n                                Contact                            <\/a>\n                                                            <\/div>\n                    <\/div>\n            <\/section>\n    <\/div>\n    \n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"impressum\">Impressum<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"townhouse-leipzig-a-vagabond-club\">Townhouse Leipzig a Vagabond Club<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"offenlegung-nach-25-mediengesetz-kennzeichnung-nach-ugb-und-ecg\"><strong>Angaben gem\u00e4\u00df \u00a7 5 DDG<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p><strong>Betreibergesellschaft<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n<p>Townhouse Dresden GmbH<br>Hauptstra\u00dfe 66<br>12159 Berlin<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Benedikt de Bruyn; Gordon Geiser<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kontaktinformation:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Tel: +49 30 773 27 80 &#8211; 0<br>Fax: +49 30 773 27 80 &#8211; 29<br>E-Mail: info@revo-h.com<br>Web: www.revo-h.com<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anschrift und Kontakt Hotel (f\u00fcr Kundenanfragen):<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Townhouse Leipzig GmbH<br>Thomaskirchhof 13\/14.<br>04109 Leipzig<br>Deutschland<\/p>\n\n\n\n<p>Tel: +49 341 496140<br>e-Mail: <a href=\"mailto:welcome@vagabondclub.com\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">townhouse.leipzig@vagabondclub.com<\/a><br>Web: https:\/\/www.vagabondclub.com\/leipzig\/<br>USt-IdNr.: DE264 302 158<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Registereintrag<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n<p>Sitz der Gesellschaft: Berlin<br>Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg<br>Reg. Nr.: HRB 264405 B<\/p>\n\n\n\n<p>USt-ID Nr.: DE264302158<\/p>\n\n\n\n<p><strong>T\u00e4tigkeitsbereich<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n<p>Hotellerie, Hotelbetrieb, Hotelmanagement und Projektentwicklung<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung f\u00fcr Inhalte und externe Links (\u00a7 7\u201310 TMG)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Inhalte dieser Webseite werden mit gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Sorgfalt erstellt und regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert. F\u00fcr die Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Aktualit\u00e4t \u00fcbernehmen wir jedoch keine Gew\u00e4hr. Als Diensteanbieter sind wir gem\u00e4\u00df \u00a7\u202f7 Abs.\u202f1 TMG f\u00fcr eigene Inhalte verantwortlich. Nach \u00a7\u00a7\u202f8\u201310 TMG besteht keine Verpflichtung, \u00fcbermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu \u00fcberwachen. 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Eine Verwendung \u00fcber die gesetzlich zul\u00e4ssigen Grenzen hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung, soweit nicht anders gekennzeichnet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verbraucherstreitbeilegung<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n<p>Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anwendbares Recht:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die rechtlichen Hinweise auf dieser Seite sowie alle Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Webseite unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n\n\n\n<p>*Das Unternehmen ist Teil der Revo Hospitality Group<\/p>\n\n\n\n<p><br><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"allgemeine-geschaftsbedingungen\"><strong>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>1 GELTUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN<br><\/strong><br>1.1 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, welche zwischen dem Hotel und einem Reiseveranstalter \u00fcber Hotelleistungen f\u00fcr Einzelreisende und\/oder Reisegruppen geschlossen werden (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht f\u00fcr Buchungen von Zimmern oder Zimmerkontin-genten f\u00fcr Veranstaltungen wie Tagungen, Seminare und \u00e4hnliches.<br>1.2 Der Begriff \u201eHotelaufnahmevertrag\u201c umfasst oder ersetzt folgende Begriffe: Reservierungsvertrag, Kontingentvertrag, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.<br>1.3 Hotelleistungen sind alle zwischen Reiseveranstalter und Hotel vereinbarten und vom Hotel zu erbringenden Leistungen wie Hotelzimmer, Verpflegungsarrangements und andere Angebote.<br>1.4 Die Kunden des Reiseveranstalters, f\u00fcr die Hotelleistungen gebucht werden, sind nachfolgend als \u201eEinzelreisende\u201c oder \u201eReisegruppen\u201c (gemeinsam auch \u201eG\u00e4ste\u201c) bezeichnet.<br>Eine Reisegruppe besteht aus mindestens 15 Personen, die zu einem gemeinsamen Reisezweck einheitlich organisiert sind und in der Regel an denselben Tagen an- bzw. abreisen.<br>1.5 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Reiseveranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2 VERTRAGSABSCHLUSS UND VERJ\u00c4HRUNG<br><\/strong><br>2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Reiseveranstalters seitens des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu best\u00e4tigen.<br>2.2 Alle Anspr\u00fcche gegen das Hotel verj\u00e4hren grunds\u00e4tzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzanspr\u00fcchen und bei sonstigen Anspr\u00fcchen, sofern letztere auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.<br><br><strong>3 RECHTE UND PFLICHTEN DES REISEVERANSTALTERS<br><\/strong><br>3.1 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Hotel seinen Buchungsstand so fr\u00fch wie m\u00f6glich oder auf Nachfrage bekannt zu geben. Sp\u00e4testens 30 Tage vor dem Anreisetag ist das Hotel jedoch hier\u00fcber zu informieren. Gleichzeitig sind dem Hotel alle erforderlichen Informationen \u00fcber die Hotelleistungen gem\u00e4\u00df Ziffer 1.3 zu geben.<br>3.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, f\u00fcr die Hotelleistungen gem\u00e4\u00df Ziffer 1.3 und die von ihm dar\u00fcber hinaus in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten oder, wenn nichts vereinbart wurde, die ausgewiesenen bzw. \u00fcblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch f\u00fcr vom Reiseveranstalter direkt oder beim Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.<br>3.3 Die G\u00e4ste haben nur Anspruch auf die Hotelleistungen gem\u00e4\u00df Ziffer 1.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, seine G\u00e4ste \u00fcber diese zu informieren und sie zu verpflichten, f\u00fcr die etwaige Inanspruchnahme dar\u00fcber hinausgehender Leistungen auf Aufforderung des Hotels eine angemessene Sicherheit, zum Beispiel durch Hinterlegung von Kreditkartengarantien, zu leisten. Dies gilt auch f\u00fcr G\u00e4ste, die Inhaber eines Vouchers\/Gutscheins sind. Wird trotz entsprechender Aufforderung des Hotels keine Sicherheit durch den Gast geleistet und zahlt der Gast nicht, so sind diese in Anspruch genommenen Leistungen vom Reiseveranstalter zu bezahlen.<br>3.4 Der Reiseveranstalter muss seine G\u00e4ste \u00fcber alle f\u00fcr den Aufenthalt relevanten Umst\u00e4nde und Bedingungen informieren, insbesondere \u00fcber die Regelung zur Haftung des Hotels gem\u00e4\u00df Ziffer 8.<br>3.5 F\u00fcr alle mit der Betreuung der Reisegruppe des Reiseveranstalters zusammenh\u00e4ngenden Fragen wird der Reiseveranstalter dem Hotel auf dessen Wunsch eine Ansprechpartnerin\/einen Ansprechpartner benennen, die\/der diese Reisegruppe vertritt.<br><br><strong>4 RECHTE UND PFLICHTEN DES HOTELS<br><\/strong><br>4.1 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Reiseveranstalter eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine k\u00f6nnen im Vertrag in Textform vereinbart werden. Das Hotel hat den Erhalt einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu best\u00e4tigen.<br>4.2 In begr\u00fcndeten F\u00e4llen, zum Beispiel Zahlungsr\u00fcckstand des Reiseveranstalters oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.1 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verg\u00fctung zu verlangen.<br>4.3 Das Hotel ist nicht berechtigt, einseitig \u00c4nderungen der vereinbarten Hotelleistungen vorzunehmen. \u00c4nderungen sind nur mit Einwilligung des Reiseveranstalters wirksam.<br>4.4 Der Reiseveranstalter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<br>4.5 Gebuchte Zimmer stehen dem Reiseveranstalter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verf\u00fcgung. Dieser hat keinen Anspruch auf eine fr\u00fchere Bereitstellung.<br>4.6 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel sp\u00e4testens um 12:00 Uhr ger\u00e4umt zur Verf\u00fcgung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der versp\u00e4teten R\u00e4umung des Zimmers f\u00fcr dessen vertrags\u00fcberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% und ab 18:00 Uhr 90% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Anspr\u00fcche des Reiseveranstalters werden hierdurch nicht begr\u00fcndet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.<br><br><strong>5 PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG<br><\/strong><br>5.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschlie\u00dflich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben, sofern nicht ausdr\u00fccklich Preise ohne Umsatzsteuer vereinbart wurden. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Hotelgast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.<br>Bei \u00c4nderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinf\u00fchrung, \u00c4nderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.<br>5.2 Die vereinbarten Preise gelten ausschlie\u00dflich im Zusammenhang mit weiteren Leistungen, die dem Endkunden geb\u00fcndelt in einem Leistungspaket angeboten werden. Sie d\u00fcrfen nicht als Einzelpreise f\u00fcr einfache \u00dcbernachtung (non-packages) in Distributionskan\u00e4len (insbesondere Online) dem Endkunden oder Dritten angeboten werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, alle seine weiteren Partner und Mittler dieser Klausel ebenfalls zu unterwerfen.<br>5.3 Rechnungen des Hotels ohne F\u00e4lligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverz\u00fcgliche Zahlung f\u00e4lliger Forderungen jederzeit vom Reiseveranstalter verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten.<br>5.4 Der Reiseveranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftigen Forderung gegen\u00fcber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.<br>5.5 Vereinbarungen \u00fcber die etwaige Zahlung der Provision (auch \u201eKommission\u201c) sind entweder im Hotelaufnahmevertrag oder in einer zeitgleich abzuschlie\u00dfenden Vereinbarung zu treffen. Ist f\u00fcr dieselbe Buchung mehr als ein Reiseveranstalter verantwortlich, so hat das Hotel die Provision nur einmal zu bezahlen.<br><br><strong>6 R\u00dcCKTRITT DES REISEVERANSTALTERS (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) \/<br>NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG DES HOTELS (NO SHOW)<\/strong><br><br><strong>6.1 F\u00fcr Einzelreisende:<br><\/strong>6.1.1 Ein R\u00fccktritt des Reiseveranstalters von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur m\u00f6glich, wenn ein R\u00fccktrittsrecht im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches R\u00fccktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdr\u00fccklich zustimmt. Die Vereinbarung eines R\u00fccktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.<br>6.1.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Reiseveranstalter ein Termin zum kostenfreien R\u00fccktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Reiseveranstalter bis dahin vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcche des Hotels auszul\u00f6sen. Das R\u00fccktrittsrecht des Reiseveranstalters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum R\u00fccktritt gegen\u00fcber dem Hotel aus\u00fcbt.<br>6.1.3 Ist ein R\u00fccktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches R\u00fccktritts- oder K\u00fcndigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, beh\u00e4lt das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Verg\u00fctung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug f\u00fcr ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises f\u00fcr \u00dcbernachtung mit oder ohne Fr\u00fchst\u00fcck sowie f\u00fcr Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% f\u00fcr Halbpensions- und 60% f\u00fcr Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Reiseveranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H\u00f6he entstanden ist.<br><br><strong>6.2 F\u00fcr Reisegruppen:<br><\/strong>6.2.1 Sofern im Vertrag nicht ein abweichendes R\u00fccktrittsrecht ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, kein sonstiges gesetzliches R\u00fccktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung nicht ausdr\u00fccklich zustimmt, ist ein R\u00fccktritt nur nach Ma\u00dfgabe der folgenden Konditionen m\u00f6glich. Die Vereinbarung eines abweichenden R\u00fccktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.<br>6.2.2 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Vertrag f\u00fcr Reisegruppen gem\u00e4\u00df Ziffer 1.4 zur\u00fcckzutreten:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>bis zu 90 Tage vor Anreise von 100% des vereinbarten Gesamtvolumens,<\/li>\n\n\n\n<li>bis zu 60 Tage vor Anreise von 50% des vereinbarten Gesamtvolumens,<\/li>\n\n\n\n<li>bis zu 30 Tage vor Anreise von 25% des vereinbarten Gesamtvolumens.<br><br>6.2.3 Das R\u00fccktrittsrecht kann nur einmal ausge\u00fcbt werden. Bei der Berechnung der Frist wird der Anreisetag nicht mitgerechnet.<br>6.2.4 Das R\u00fccktrittsrecht des Reiseveranstalters erlischt, wenn er dies nicht bis zum vereinbarten Termin aus\u00fcbt.<br>6.2.5 Ist ein R\u00fccktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, erfolgt der R\u00fccktritt zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt oder in einem gr\u00f6\u00dferen als dem vertraglich zugelassenen Umfang, besteht auch kein gesetzliches R\u00fccktritts- oder K\u00fcndigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, beh\u00e4lt das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Verg\u00fctung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug f\u00fcr ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises f\u00fcr \u00dcbernachtungen mit oder ohne Fr\u00fchst\u00fcck sowie f\u00fcr Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% f\u00fcr Halbpensions- und 60% f\u00fcr Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Reiseveranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H\u00f6he entstanden ist.<br><br><strong>7 R\u00dcCKTRITT DES HOTELS<br><\/strong><br><strong>7.1 F\u00fcr Einzelreisende:<br><\/strong>7.1.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Reiseveranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fccktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt, im selben Umfang vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und soweit der Reiseveranstalter auf R\u00fcckfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet.<br>7.1.2 Wird gem\u00e4\u00df Ziffer 4.1 und\/oder Ziffer 4.2 eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<br>7.1.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zur\u00fcckzutreten, insbesondere falls<\/li>\n\n\n\n<li>H\u00f6here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen;<\/li>\n\n\n\n<li>Zimmer oder R\u00e4ume schuldhaft unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identit\u00e4t des Reiseveranstalters bzw. des Gastes, die Zahlungsf\u00e4higkeit oder der Aufenthaltszweck sein;<\/li>\n\n\n\n<li>das Hotel begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;<\/li>\n\n\n\n<li>der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.<br><br>7.1.4 Der berechtigte R\u00fccktritt des Hotels begr\u00fcndet keinen Anspruch des Reiseveranstalters auf Schadensersatz.<br><br><strong>7.2 F\u00fcr Reisegruppen:<br><\/strong>7.2.1 Sofern im Vertrag vereinbart wurde, dass der Reiseveranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fccktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt, im selben Umfang vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und soweit der Reiseveranstalter auf R\u00fcckfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet.<br>7.2.2 Innerhalb der in Ziffer 6.2.2 genannten Fristen ist auch das Hotel berechtigt, im selben Umfang wie der Reiseveranstalter kostenfrei vom Vertrag teilweise zur\u00fcckzutreten, wenn auch hier der Reiseveranstalter auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet.<br>7.2.3 Wird eine gem\u00e4\u00df Ziffer 4.1 und\/oder Ziffer 4.2 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<br>7.2.4 Wird die gem\u00e4\u00df Ziffer 3.1 Satz 2 genannte Vertragspflicht zur Unterrichtung \u00fcber den Buchungsstand nicht oder nicht fristgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt berechtigt. Dem Hotel steht ferner ein R\u00fccktrittsrecht f\u00fcr den Fall zu, dass sich die Anzahl der als Reisegruppe eingebuchten G\u00e4ste auf weniger als 15 reduziert (Verlust des Gruppenstatus gem\u00e4\u00df Ziffer 1.4).<br>7.2.5 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zur\u00fcckzutreten, insbesondere falls<\/li>\n\n\n\n<li>H\u00f6here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen;<\/li>\n\n\n\n<li>Zimmer oder R\u00e4ume schuldhaft unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identit\u00e4t des Reiseveranstalters bzw. des Gastes, die Zahlungsf\u00e4higkeit oder der Aufenthaltszweck sein;<\/li>\n\n\n\n<li>das Hotel begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;<\/li>\n\n\n\n<li>der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.<br><br>7.2.6 Der berechtigte R\u00fccktritt des Hotels begr\u00fcndet keinen Anspruch des Reiseveranstalters auf Schadensersatz.<br><br><strong>8 HAFTUNG DES HOTELS<br><\/strong><br>8.1 Das Hotel haftet f\u00fcr von ihm zu vertretende Sch\u00e4den aus der Verletzung des K\u00f6rpers, des Lebens oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverz\u00fcgliche R\u00fcge des Reiseveranstalters oder des Gastes bem\u00fcht sein, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die St\u00f6rung zu beheben und einen m\u00f6glichen Schaden gering zu halten.<br>8.2 F\u00fcr eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen w\u00fcnscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.<br>8.3 Soweit dem Reiseveranstalter ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verf\u00fcgung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Besch\u00e4digung auf dem Hotelgrundst\u00fcck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, S\u00e4tze 1 bis 4.<br>8.4 Weckauftr\u00e4ge werden vom Hotel mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt ausgef\u00fchrt.<br>Nachrichten, Post und Warenzustellungen f\u00fcr G\u00e4ste werden mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt behandelt. Das Hotel \u00fcbernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und \u2013 auf Wunsch \u2013 gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, S\u00e4tze 1 bis 4.<br><br><strong>9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br><\/strong><br>9.1 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen durch den Reiseveranstalter sind unwirksam.<br>9.2 Erf\u00fcllungs- und Zahlungsort sowie ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand \u2013 auch f\u00fcr Scheck- und Wech-selstreitigkeiten \u2013 ist im kaufm\u00e4nnischen Verkehr \u2026 [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels]. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des \u00a7 38 Absatz 2 ZPO erf\u00fcllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand \u2026 [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels].<br>9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.<br>9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Impressum Townhouse Leipzig a Vagabond Club Angaben gem\u00e4\u00df \u00a7 5 DDG Betreibergesellschaft: Townhouse Dresden GmbHHauptstra\u00dfe 6612159 Berlin Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung: Benedikt de&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-159","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.3 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Terms &#038; Conditions - Leipzig<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"noindex, nofollow\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Terms &#038; 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